(a) Jede Person, die der Begehung eines Vergehens angeklagt oder verurteilt ist, die auf eigene Kosten aus der Haft entlassen wird und die, um sich dem Gerichtsverfahren zu entziehen, vorsätzlich nicht wie gefordert erscheint, macht sich eines Vergehens schuldig. Es wird vermutet, dass ein Angeklagter, der vorsätzlich nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem für sein Erscheinen anberaumten Termin erscheint, die Absicht hatte, sich dem Verfahren des Gerichts zu entziehen.

(b) Jede Person, die wegen der Begehung eines Verbrechens angeklagt oder verurteilt ist, die auf eigene Verantwortung aus der Haft entlassen wird und die, um sich dem Gerichtsverfahren zu entziehen, vorsätzlich nicht wie vorgeschrieben erscheint, ist eines Verbrechens schuldig und wird bei Verurteilung mit einer Geldstrafe von höchstens fünftausend Dollar ($5.000) oder mit einer Freiheitsstrafe gemäß Abschnitt 1170 Unterabschnitt (h) oder mit einer Gefängnisstrafe von höchstens einem Jahr oder mit einer Kombination aus Geld- und Freiheitsstrafe bestraft. Es wird vermutet, dass ein Angeklagter, der vorsätzlich nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem für sein Erscheinen anberaumten Termin erscheint, die Absicht hat, sich dem Verfahren des Gerichts zu entziehen.

Begriffe aus dem kalifornischen Strafgesetzbuch 1320

  • Verurteilung: Ein Schuldspruch gegen einen strafrechtlichen Angeklagten.
  • Landkreis: schließt „Stadt und Landkreis“ ein. Siehe California Penal Code 7
  • Beklagter: In einem Zivilprozess die Person, gegen die geklagt wird; in einem Strafprozess die Person, die des Verbrechens beschuldigt wird.
  • Verbrechen: Ein Verbrechen, das mit einer Strafe von mehr als einem Jahr Gefängnis geahndet wird.
  • Ordnungswidrigkeit: In der Regel ein Bagatelldelikt, ein weniger schweres Verbrechen als ein Verbrechen, das mit weniger als einem Jahr Gefängnis bestraft wird.
  • Person: schließt sowohl eine juristische als auch eine natürliche Person ein. Siehe Kalifornisches Strafgesetzbuch 7
  • vorsätzlich: wenn es auf die Absicht angewendet wird, mit der eine Handlung getan oder unterlassen wird, impliziert es einfach die Absicht oder den Willen, die Handlung zu begehen oder die Unterlassung zu begehen. Siehe California Penal Code 7

(Amended by Stats. 2011, Ch. 15, Sec. 459. (AB 109) In Kraft getreten am 4. April 2011. In Kraft getreten am 1. Oktober 2011, durch Abschnitt 636 von Ch. 15, geändert durch Stats. 2011, Ch. 39, Sec. 68.)

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