• Meghan Markle und Prinz Harry wählten einen unglaublich romantischen Song für den ersten Tanz bei ihrer Hochzeit.
  • Nach dem neuen Buch „Finding Freedom“ war Meghans und Harrys erster Tanz zu „I’m in Love“ von Wilson Pickett.
  • Ein Auszug aus dem Buch, der in People veröffentlicht wurde, enthüllt (via Harper’s BAZAAR UK): „Meghan hielt auch ihren eigenen Toast auf dem Empfang.“
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Finding Freedom: Harry and Meghan and the Making of a Modern Royal Family
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Die meisten Menschen auf der Welt wissen bereits von der königlichen Hochzeit von Herzogin Meghan und Prinz Harry, die im Mai 2018 stattfand. Von Meghans makellosen Hochzeitskleidern bis hin zu einer ikonischen Kutschfahrt durch Windsor nach dem Gottesdienst war die Hochzeit des Paares einfach unvergesslich. Und laut dem neuen Buch „Finding Freedom“ gab es sogar noch mehr magische Momente an diesem besonderen Tag, von denen wir bisher nichts wussten.

Das Buch „Finding Freedom“ wurde gemeinsam von BAZAARs Royal Editor at Large, Omid Scobie, und der königlichen Korrespondentin Carolyn Durand geschrieben und wurde in der Times, der Sunday Times und dem People Magazine veröffentlicht. Laut Harper’s BAZAAR UK enthüllte ein von People veröffentlichter Auszug, dass die Sussexes „an ihrem großen Tag fröhlich waren – mit ihrem ersten Tanz zu ‚I’m in Love‘ des 60er-Jahre-Soul-Sängers Wilson Pickett“. Dem Auszug aus Finding Freedom zufolge „hielt Meghan auch ihren eigenen Toast beim Empfang.“

Pickett, ein berühmter amerikanischer Soulsänger und Songschreiber, ist für eine Reihe von Hits bekannt, darunter „In the Midnight Hour“, „Mustang Sally“ und „Funky Broadway“.

I’m in Love
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Während spekuliert wurde, dass die Sussexes an der Produktion von Finding Freedom beteiligt waren, verriet ein Sprecher gegenüber Harper’s BAZAAR UK: „Der Herzog und die Herzogin von Sussex wurden nicht interviewt und haben nicht zu Finding Freedom beigetragen. Das Buch basiert auf den eigenen Erfahrungen der Autoren als Mitglieder des königlichen Pressekorps und ihrer eigenen unabhängigen Berichterstattung.“

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