Wenn Ihr Eigentum durch die unrechtmäßigen Handlungen einer anderen Person in Washington beschädigt oder zerstört wurde, könnten Sie darüber nachdenken, eine Klage wegen des Vorfalls einzureichen. Wenn dies der Fall ist, ist es wichtig, die Verjährungsfrist in Washington zu kennen, die für Ihre potenzielle Klage gilt, unabhängig davon, ob Ihr potenzieller Fall Immobilien (Ihr Haus oder Ihr Grundstück) oder persönliches Eigentum betrifft.

Für diejenigen, die mit dem Begriff nicht vertraut sind, ist eine „Verjährungsfrist“ einfach ein staatliches Gesetz, das Ihr Recht auf Einreichung einer Klage in Bezug auf jede Art von Rechtsstreit oder erlittenem Schaden beeinflusst, indem es eine Grenze für die Zeit setzt, die vergehen kann, bevor Sie den Fall einreichen. Jeder Bundesstaat hat diese Gesetze erlassen, und die Fristen variieren je nach dem Gegenstand der Klage.

Lesen Sie weiter, um Einzelheiten über die Verjährungsfrist für Sachschäden in Washington, die Folgen einer Fristversäumnis und seltene Umstände zu erfahren, die die Frist ändern (und verlängern) können.

Die Verjährungsfrist in Washington

In Washington ist die Verjährungsfrist für eine Sachbeschädigungsklage die gleiche, unabhängig davon, ob der Kläger (die Person, die die Klage einreicht) die Reparatur oder den Ersatz von beschädigten oder zerstörten Immobilien oder persönlichen Gegenständen verlangt.

Der Abschnitt 4.16.080 des Revised Code of Washington setzt eine dreijährige Frist für die Einreichung von:

  • „einer Klage wegen Verschwendung oder unbefugten Betretens von Immobilien“ und
  • „einer Klage wegen Wegnahme, Zurückhaltung oder Verletzung von persönlichem Eigentum“

Hier ist „Verschwendung“ nur ein anderes Wort für „Schaden“. Wenn also ein Hausbesitzer eine Klage wegen eines Sachschadens an der Außenfassade seines Hauses einreichen will, der durch die Fahrlässigkeit eines anderen verursacht wurde, muss dieser Fall in Washington innerhalb von drei Jahren vorgebracht werden. Das Gleiche gilt für eine Klage wegen eines Fahrzeugschadens nach einem Autounfall. In beiden Fällen beginnt die Verjährungsuhr in der Regel zu ticken, sobald der Grundstückseigentümer erfährt (oder hätte erfahren müssen), dass ein anderer einen Schaden an seinem Grundstück verursacht hat.

Verpassen der Klagefrist in Washington

Wenn die dreijährige Klagefrist nach dem Washingtoner Verjährungsgesetz verstrichen ist, Sie aber trotzdem versuchen, Ihre Klage wegen Sachbeschädigung einzureichen, wird der Beklagte (die Person, die Sie zu verklagen versuchen) mit ziemlicher Sicherheit einen Antrag auf Abweisung der Klage stellen. Und außer in den seltenen Fällen, in denen eine Ausnahme von der Frist gilt (mehr zu diesen Ausnahmen im nächsten Abschnitt), wird das Gericht der Klageabweisung zustimmen. Selbst wenn Sie also ziemlich sicher sind, dass sich Ihr Sachschadensfall erledigen wird, sollten Sie sich dennoch genügend Zeit lassen, um eine Klage einzureichen, falls dies erforderlich sein sollte.

Verlängerung der Verjährungsfrist in Washington

In einer Washingtoner Sachschadensklage – und übrigens auch in den meisten anderen Arten von Zivilprozessen – kann eine Reihe von Situationen die Verjährungsfrist effektiv verlängern.

Erstens, wenn der Beklagte, der den Sachschaden verursacht haben soll, sich nicht im Staat Washington aufhält oder Schritte unternommen hat, um sich innerhalb des Staates zu verstecken, bevor die Klage eingereicht werden kann, wird die Zeit der Abwesenheit/Verstecken wahrscheinlich nicht als Teil der Verjährungsfrist gezählt, gemäß dem Revised Code of Washington Section 4.16.180.

Wenn der Grundstückseigentümer unter 18 Jahre alt ist, „inkompetent oder in einem solchen Maße behindert ist, dass er die Art des Verfahrens nicht verstehen kann“, wird er in Washington als „geschäftsunfähig“ betrachtet. Und der Abschnitt 4.16.190 des Revised Code of Washington besagt, dass der Grundstückseigentümer die Klage innerhalb der geltenden Frist einreichen kann, sobald die Behinderung beseitigt ist (d. h. wenn der Eigentümer 18 Jahre alt wird oder für geschäftsfähig erklärt wird).

Weitere Umstände können sich auf die Verjährungsfrist in Washington auswirken und darauf, wie sie berechnet wird. Wenn Sie Fragen zu den Verjährungsfristen haben, die für Ihre potenzielle Sachbeschädigungsklage gelten – vor allem, wenn die Frist für die Einreichung der Klage bald abläuft -, wird ein erfahrener Anwalt in Washington die Antworten haben. Erfahren Sie mehr über die Suche nach einem guten Anwalt.

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