• Bedingte Entlassung
  • Fahren unter Drogeneinfluss
  • Expungement
  • Legalisierung
  • Medizinisches Marihuana
Delikt Strafe Inhaftierung Max. Geldstrafe

Besitz

1 oz oder weniger* Keine Strafe Keine $ 0
1 – 2 oz (Erstvergehen) ** Gegenstandsdelikt 6 Monate $ 500
1 – 2 oz (Folgevergehen) Gegenstandsdelikt 2 Jahre $ 2,000
2 oz – 1 lb Verbrechen 3 Jahre $ 10,000
1 – 10 lbs Verbrechen 5 Jahre $ 100,000
10 lbs oder mehr Kriminalität 15 Jahre $ 500,000
* Von Personen, die 21 Jahre oder älter sind.
** Wird ab dem 1.1.21 zu einer zivilrechtlichen Strafe.

Verkauf

weniger als 1/2 oz Verstoß 2 Jahre $ 10,000
1/2 oz – 1 lb Felony 5 years $ 100,000
1 – 50 lbs Felony 15 years $ 500,000
More than 50 lbs Felony 30 years $ 1,000,000
An einen Minderjährigen Verbrechen 5 Jahre $ 25,000

Anbau

2 Pflanzen (und bis zu 4 unreife Pflanzen) Keine Strafe Keine $ 0
3 – 10 Pflanzen ** Straftat 3 Jahre $ 10,000
11 – 25 Pflanzen Felonie 5 Jahre $ 100,000
Mehr als 25 Pflanzen Verbrechen 15 Jahre $ 500,000
** Wird ab dem 1.1.21 zu einer zivilrechtlichen Strafe.

Hash & Konzentrate

5 Gramm oder weniger * Keine Strafe Keine $ 0
Mehr als 5 Gramm (Erstvergehen) ** Verstoß 6 Monate $ 500
Mehr als 5 Gramm (Folgevergehen) Verstoß 2 Jahre $ 2,000
* Von Personen, die 21 Jahre alt oder älter sind.
** Wird ab dem 1.1.21 zu einer zivilrechtlichen Strafe.
Die Strafen für Haschisch sind ähnlich wie die für Marihuana. Weitere Einzelheiten finden Sie im Abschnitt über Marihuana-Strafen.

Paraphernalien

Besitz von Paraphernalien* Zivilrechtliche Verletzung Keine $ 200
Verkauf von Utensilien Verstoßdelikt 1 Jahr $ 1,000
An einen Minderjährigen Verstoß 2 Jahre $ 2,000
* Durch Personen, die 21 Jahre oder älter sind.

Strafendetails

Besitz

Ab dem 1. Juli 2018 wird der Besitz von einer Unze oder weniger Marihuana durch eine Person, die 21 Jahre alt oder älter ist, nicht mehr mit einer zivilen Strafe oder Geldstrafe bestraft.

  • Vermont H.511 (2018) Read bill

Besitz von 1 – 2 Unzen ist ein Vergehen, das mit einer Höchststrafe von 6 Monaten Haft und einer Geldstrafe von maximal $500 geahndet wird.*

* Für Ersttäter ist ein Strafaufschub möglich.

UPDATE: Der Besitz von 1 bis 2 Unzen wird ab dem 1.1.21 zu einer zivilrechtlichen Strafe.

Eine spätere Verurteilung wegen Besitzes von 1 bis 2 Unzen ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Höchststrafe von 2 Jahren Haft und einer Geldstrafe von maximal 2.000 Dollar geahndet wird.

Besitz von 2 Unzen – 1 Pfund ist ein Verbrechen, das mit einer Höchststrafe von 3 Jahren Freiheitsentzug und einer Höchststrafe von 3.000 Dollar geahndet wird.

Besitz von 1 Pfund – 10 Pfund ist ein Verbrechen, das mit einer Höchststrafe von 5 Jahren Freiheitsentzug und einer Höchststrafe von 100.000 Dollar geahndet wird.

Besitz von mehr als 10 Pfund ist eine Straftat, die mit einer Höchststrafe von 15 Jahren Haft und einer Höchststrafe von $500.000 geahndet wird.

  • Vt. Stat. Ann. tit. 18 § 4230 (2015) Web Search

Sale

Der Verkauf oder die Lieferung von weniger als 1/2 Unze ist ein Vergehen, das mit einer Höchststrafe von 2 Jahren Haft und einer Höchststrafe von $10.000 oder beidem bestraft wird.

Der Verkauf oder die Lieferung von 1/2 Unze – 1 Pfund ist ein Verbrechen, das mit einer Höchststrafe von 5 Jahren Haft und einer Höchststrafe von $100.000 oder beidem bestraft wird.

Der Verkauf oder die Lieferung von 1 Pfund – 50 Pfund ist ein Verbrechen, das mit einer Höchststrafe von 15 Jahren Freiheitsentzug und einer Höchststrafe von 500.000 Dollar geahndet wird.

Der Verkauf oder die Lieferung von mehr als 50 Pfund gilt als illegaler Handel und wird mit einer Höchststrafe von 30 Jahren Freiheitsentzug und einer Höchststrafe von 1.000.000 Dollar geahndet.

Der Verkauf oder die Lieferung an einen Minderjährigen ist eine Straftat, die mit einer Höchststrafe von 5 Jahren Haft und einer Höchststrafe von $25.000 bestraft wird.

  • Vt. Stat. Ann. tit. 18 § 4230 (2015) Web Search

Anbau

Ab dem 1. Juli 2018 wird der private Anbau von bis zu sechs Marihuanapflanzen (zwei reife und bis zu vier unreife) durch Erwachsene nicht mehr straf- oder zivilrechtlich geahndet. Wer Marihuana für den Eigengebrauch anbaut, darf die gesamte Menge seiner Ernte zu Hause besitzen.

  • Vermont H.511 (2018) Read bill

Der Anbau von 3-10 Pflanzen ist eine Straftat, die mit einer Höchststrafe von 3 Jahren Haft und einer Höchststrafe von 10.000 Dollar geahndet wird.

UPDATE: Der Anbau von 3 Pflanzen (und bis zu sechs unreifen Pflanzen) wird ab dem 1.1.21 zu einer Zivilstrafe.

Anbau von 11-25 Pflanzen ist eine Straftat, die mit einer Höchststrafe von 5 Jahren Haft und einer Höchststrafe von $100.000 bestraft wird.

Anbau von mehr als 25 Pflanzen ist eine Straftat, die mit einer Höchststrafe von 15 Jahren Haft und einer Höchststrafe von $500.000 bestraft wird.

  • Vt. Stat. Ann. tit. 18 § 4230 (2015) Web Search

Haschisch & Konzentrate

Ab dem 1. Juli 2018 wird der Besitz von 5 Gramm oder weniger Haschisch durch eine Person im Alter von 21 Jahren oder älter nicht mehr mit einer zivilrechtlichen Strafe oder Geldstrafe geahndet.

  • Vermont H.511 (2018) Read bill

Der Besitz von mehr als 5 Gramm Haschisch ist eine Ordnungswidrigkeit, die beim ersten Vergehen mit 6 Monaten Haft und einer Geldstrafe von maximal 500 US-Dollar bestraft wird. Bei einem weiteren Vergehen erhöht sich die Freiheitsstrafe auf maximal 2 Jahre und eine Geldstrafe von maximal $2000.

UPDATE: Der Besitz von 5-10 Gramm Haschisch wird ab dem 1.1.21 zivilrechtlich geahndet.

Vermont stuft Haschisch und Konzentrate als Marihuana ein. Weitere Informationen zu den Strafen im Zusammenhang mit Haschisch oder Konzentraten finden Sie im Abschnitt über die Gesetze von Vermont zu Marihuana.

  • Vt. Stat. Ann. tit. 18 § 4201 (2015) Web Search

Paraphernalia

Der Besitz von Marihuana-Utensilien durch eine Person, die 21 Jahre oder älter ist, wird nur mit einer zivilen Geldstrafe bestraft – keine Verhaftung, keine Gefängniszeit und keine Vorstrafe. Die zivilrechtlichen Geldstrafen betragen nicht mehr als 200 Dollar beim ersten Vergehen, nicht mehr als 300 Dollar beim zweiten Vergehen und nicht mehr als 500 Dollar beim dritten oder nachfolgenden Vergehen.

Der Verkauf von Utensilien ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Höchststrafe von einem Jahr Gefängnis und einer Geldstrafe von maximal 1.000 Dollar geahndet wird.

Der Verkauf von Utensilien an einen Minderjährigen wird mit einer Höchststrafe von 2 Jahren Haft und einer Höchststrafe von $2.000 geahndet.

  • Vt. Stat. Ann. tit. 18 § 4476 (2015) Web Search

Articles

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.