Das Wahlamt des County Recorder war eines der ersten Ämter, die 1816 durch die Verfassung des Staates Indiana geschaffen wurden. Die Hauptaufgabe des County Recorders ist es, die zur Aufzeichnung eingereichten Dokumente zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie den Aufzeichnungsanforderungen entsprechen und diese Dokumente für die Ewigkeit aufzubewahren.

Hinweise:

Damit die Mitarbeiter am Ende des Tages Zeit haben, die Konten auszugleichen, müssen alle zur Aufzeichnung eingereichten Dokumente vor 15.30 Uhr eingehen. Dokumente, die nach 15.30 Uhr eingehen, werden am nächsten Arbeitstag aufgezeichnet.

Die Mitarbeiter des Recorders werden keine öffentlichen Aufzeichnungen durchsuchen oder Rechtsgutachten erstellen. Vor Ort stehen öffentlich zugängliche Computer zur Verfügung, an denen Dokumente eingesehen und Kopien gegen eine Gebühr ausgedruckt werden können.

Unsere Aufzeichnungen, die bis ins Jahr 1990 zurückreichen, können online unter DOXPOP.com eingesehen und/oder gegen eine Gebühr ausgedruckt werden.

Das Morgan County Recorder’s Office arbeitet mit dem nationalen Unternehmen für elektronische Aufzeichnungen Simplifile zusammen, um elektronische Aufzeichnungsdienste für Unternehmen und Banken anzubieten, die regelmäßig Grundstücksdokumente aufzeichnen.

Geschäftsname

Nach Indiana Code 23-15-1-1 müssen Einzelunternehmen und offene Handelsgesellschaften beim County Recorder in jedem County, in dem sie einen Geschäftssitz haben, eine Bescheinigung über den Geschäftsnamen einreichen. Für weitere Informationen über die Gründung eines Unternehmens wenden Sie sich bitte an das Indiana Secretary of State’s Office.

Für alle Aufzeichnungen in Papierform sind ausreichend große, selbstadressierte und frankierte Umschläge für die Rücksendung der Dokumente erforderlich.

Allgemeine Anforderungen an die Aufzeichnung

  • Alle Dokumente müssen gut lesbar sein.
  • Alle Dokumente müssen den gedruckten Namen und die Unterschrift der an der Transaktion beteiligten Parteien enthalten, wie es das Gesetz vorschreibt.
  • Alle Dokumente müssen auch den gedruckten Namen und die Unterschrift eines (1) Zeugen enthalten.
  • Dieser Zeuge darf nicht an der Transaktion beteiligt sein.
  • Dieser Zeuge darf kein Interesse an der Immobilie, die Gegenstand der Transaktion ist, oder irgendwelche Erlöse daraus erhalten.
  • Alle Namen müssen im gesamten Dokument gleich lauten.
  • Alle Namen müssen unter der entsprechenden Unterschrift gedruckt oder getippt sein.
  • Alle Unterschriften müssen notariell beglaubigt sein. Dazu gehört auch, dass die Unterschrift des Zeugen notariell beglaubigt wird.
  • Wenn im Staat Indiana notariell beglaubigt wird, müssen Unterschrift, gedruckter Name, Jurat, Notarsiegel, Wohnbezirk und Ablaufdatum der Kommission angegeben werden.
  • Wenn außerhalb des Staates notariell beglaubigt wird, müssen Jurat, Unterschrift, gedruckter Name, Siegel und Ablaufdatum angegeben werden.
  • Dokumente, die im Staat Indiana notariell beglaubigt werden, müssen den Vermerk „Prepared by .“ enthalten.
  • Alle im Staat Indiana notariell beglaubigten Dokumente müssen die folgende Erklärung enthalten: „Ich versichere an Eides statt, dass ich alle Sozialversicherungsnummern in diesem Dokument mit angemessener Sorgfalt unkenntlich gemacht habe, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.“ (
  • Wenn es sich bei einem vorgelegten Dokument um eine Kopie handelt, muss es als „Kopie“ gekennzeichnet sein und den Aufzeichnungsanforderungen entsprechen.
  • Name des Unternehmens und Titel des Bevollmächtigten müssen in der Unterschriftszeile erscheinen.
  • Wenn das Dokument von einem Bevollmächtigten unterzeichnet wurde, muss der Bevollmächtigte bei der Unterschrift genannt werden.
  • Die POA muss vor der Verwendung auf dem Dokument in Morgan County eingetragen werden.
  • Wenn das Dokument neu eingetragen wird, muss auf der ersten Seite des Dokuments auf das Originaldokument verwiesen und der Grund für die Neueintragung angegeben werden.

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