Der Besuch eines medizinischen Betreuers beim Student Health Services ist für Studenten, Ehe- oder Lebenspartner kostenlos. Wenn ein Student, Ehegatte oder Lebenspartner einen Arzt aufsuchen oder Dienstleistungen außerhalb des Studentengesundheitsdienstes in Anspruch nehmen möchte, benötigen Sie eine Überweisung des Studentengesundheitsdienstes (siehe unten: Überweisungspflicht des Studentengesundheitsdienstes).

Die meisten medizinischen Leistungen werden kostenlos erbracht, mit Ausnahme der geltenden Selbstbeteiligungen oder Zuzahlungen, wenn:

  • die Leistungen vom Studentengesundheitsdienst erbracht werden oder
  • die Leistungen von einem Mitglied des Netzwerks der teilnehmenden Ärzte des Studentengesundheitsdienstes erbracht werden und die Leistungen vorab vom Studentengesundheitsdienst genehmigt wurden.

Das Studentenwerk übernimmt die Kosten für Leistungen, die außerhalb des Studentenwerks erbracht werden, nur, wenn diese Leistungen vom Studentenwerk genehmigt und/oder koordiniert wurden. Dies gilt auch für Labortests, Konsultationen oder Verfahren.

Der Studentengesundheitsdienst bietet während der Abwesenheit von der WUSM begrenzte Leistungen. Nach der Rückkehr auf den Campus muss sich der Student für notwendige Nachbehandlungen und Überweisungen erneut an den Studentengesundheitsdienst wenden.

Unterhaltsberechtigte Kinder haben keinen Anspruch auf die Leistungen des Studentengesundheitsdienstes. Siehe Abschnitt „Versicherungsschutz für Unterhaltsberechtigte“ weiter unten.

Der Student Health Service bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen für Vollzeitstudenten, die in den medizinischen und verwandten Berufsschulen des medizinischen Campus eingeschrieben sind. Er bietet einfachen Zugang zu medizinischer und psychiatrischer Versorgung, damit körperliche und seelische Probleme das Universitätsleben so wenig wie möglich beeinträchtigen. Alle ambulanten Leistungen des Studentengesundheitsdienstes treten am Tag der Immatrikulation in Kraft (wenn alle gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllt sind) und gelten so lange, wie Sie den Status eines Vollzeitstudenten behalten. Diese Leistungen enden an dem Tag, an dem Sie sich zurückziehen, Ihren Abschluss machen oder Ihr Studium beenden, indem Sie Ihre Abschlussarbeit bei der zuständigen Stelle einreichen.

Vertraulichkeit der medizinischen Unterlagen

Medizinische Unterlagen gelten als vertrauliche Informationen und werden ohne Ihre schriftliche Zustimmung nicht weitergegeben, mit Ausnahme von übertragbaren Krankheiten. Das staatliche Gesetz schreibt vor, dass die offizielle Gesundheitsbehörde zu epidemiologischen Zwecken benachrichtigt werden muss.

Das Gesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz schreibt vor, dass Unterlagen über Schüler/Angestellte, die toxischen Substanzen oder schädlichen physikalischen Einwirkungen ausgesetzt waren, mindestens dreißig Jahre nach der Exposition aufbewahrt werden müssen. Diese Vorschrift schließt alle anderen Gesundheitsakten des exponierten Schülers/Arbeitnehmers ein. Die Definition von Exposition ist: Menschliches Blut oder Körperflüssigkeiten, Tiere, TB-Umwandlung. Studentenakten, die invasive Verfahren und/oder Pathologieberichte enthalten, müssen zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Die Abteilung für Studentengesundheit bewahrt alle ausgewiesenen Unterlagen (medizinische Unterlagen) für graduierte/ausgeschiedene Studenten mindestens zehn Jahre lang auf, 30 Jahre lang für Studenten, die als exponiert gelten. Alle zahlungspflichtigen Unterlagen werden fünf Jahre lang aufbewahrt.

Die Studentengesundheitsdienste der USM sind sich des Zusammenspiels zwischen Family Educational Rights and Privacy (FERPA) und Health Insurance Portability and Accessibility Act (HIPAA) bewusst:

Wenn ein Student 18 Jahre alt wird oder in irgendeinem Alter eine postsekundäre Einrichtung betritt, gehen alle Rechte, die den Eltern gemäß FERPA gewährt werden, auf den Studenten über. Postsekundäre Einrichtungen, die Gesundheitsdienste oder medizinische Leistungen für Studenten anbieten, können unter den in FERPA beschriebenen Umständen medizinische Behandlungsunterlagen an die Eltern weitergeben. Während diese Aufzeichnungen andernfalls dem Health Insurance Portability and Accountability Act von 1996 unterliegen könnten, schließt die HIPAA-Datenschutzregel Aufzeichnungen über die medizinische Behandlung von Studenten und andere durch FERPA geschützte Aufzeichnungen aus.

Hinweis zum Family Educational Rights and Privacy Act

Die Universität erkennt die Datenschutzrechte ihrer Studenten an, wie sie in ihrem Hinweis zum Family Educational Rights and Privacy (FERPA) Act zum Ausdruck kommen.

Health Insurance Portability and Accessibility Act

Die Universität erkennt die Datenschutzrechte ihrer Studenten und anderer Personen gemäß dem Health Insurance Portability and Accessibility Act (HIPAA) an. Die von der Universität verabschiedeten HIPAA-Richtlinien dienen dem Schutz personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Gesundheitsversorgung, einschließlich finanzieller Daten. Die Sicherheitsvorkehrungen sind in dem Dokument Security Measures Required to Comply with Privacy Policies

Gebühren für die Bearbeitung Ihrer angeforderten Informationen

Student Health kann eine Gebühr für das Kopieren angeforderter geschützter Gesundheitsinformationen (PHI) erheben. Diese Gebühr richtet sich nach den Arbeits- und Materialkosten für das Kopieren der angeforderten PHI, den Portokosten für den Versand der Kopien an Sie und einer Gebühr für das Abrufen der angeforderten PHI. Das Studentengesundheitsamt wird Ihre Anfrage nach PHI innerhalb von 30 Tagen nach Eingang Ihrer Anfrage beantworten, innerhalb von 60 Tagen für alle außerhalb des Standorts gespeicherten Unterlagen. Sollte die Beantwortung Ihrer Anfrage mehr Zeit in Anspruch nehmen, wird sich das Studentenwerk mit Ihnen in Verbindung setzen, um Sie über die Verlängerung der Frist zu informieren.

Ausweise

Alle neuen Studenten erhalten bei der Einweisung einen Ausweis für medizinische Leistungen. Diese Karte sollte allen Betreuern außerhalb unserer Büros vorgelegt werden, um eine ordnungsgemäße Abrechnung zu gewährleisten.

Die Gruppennummer lautet MED8030. Falls Sie eine Ersatzkarte benötigen, können Sie diese in unserem Büro abholen.

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