2C:1-4. Classes of Offenses
a. Eine Straftat, die in diesem Gesetzbuch oder in einem anderen Gesetz dieses Staates definiert ist und für die eine Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verhängt werden kann, stellt ein Verbrechen im Sinne der Verfassung dieses Staates dar. Verbrechen werden in diesem Gesetzbuch als Verbrechen ersten, zweiten, dritten oder vierten Grades bezeichnet.
b. Eine Straftat ist eine Ordnungswidrigkeit, wenn sie in diesem Gesetzbuch oder in einem anderen Gesetzbuch als diesem Gesetzbuch so bezeichnet wird. Ein Vergehen ist ein geringfügiges Ordnungswidrigkeitsdelikt, wenn es in diesem Gesetzbuch oder in einem anderen Gesetzbuch als diesem Gesetzbuch so bezeichnet wird. Ordnungswidrigkeiten und geringfügige Ordnungswidrigkeiten sind Bagatelldelikte und keine Verbrechen im Sinne der Verfassung dieses Staates. Es besteht kein Recht auf Anklageerhebung durch ein Geschworenengericht und kein Recht auf Verhandlung vor einem Geschworenengericht für solche Vergehen. Die Verurteilung wegen solcher Vergehen darf nicht zu einer Behinderung oder einem rechtlichen Nachteil aufgrund der Verurteilung wegen eines Verbrechens führen.
c. Eine Straftat, die durch ein anderes Gesetz dieses Staates als dieses Gesetzbuch definiert ist, wird wie in diesem Abschnitt oder in Abschnitt 2C:43-1 vorgesehen eingestuft, und die Strafe, die bei ihrer Verurteilung verhängt werden kann, richtet sich nach diesem Gesetzbuch, sofern nicht in Abschnitt 2C:1-5b und Kapitel 43 etwas anderes bestimmt ist. Soweit eine Bestimmung außerhalb des Gesetzbuchs eine Straftat zu einem Vergehen erklärt, wenn diese Straftat ausdrücklich eine Höchststrafe von sechs Monaten Freiheitsentzug oder weniger vorsieht, gleichgültig, ob in Verbindung mit einer Geldstrafe oder nicht, stellt diese Bestimmung ein Vergehen gegen die Ordnung dar.
d. Vorbehaltlich der Bestimmungen des Abschnitts 2C:43-1 bedeutet die Bezugnahme auf den Begriff „schweres Vergehen“ in allen Gesetzen, Regeln oder Vorschriften außerhalb des Gesetzbuchs Verbrechen ersten, zweiten oder dritten Grades, und die Bezugnahme auf den Begriff „Vergehen“ bedeutet alle Verbrechen.
2C:33-2. Ungebührliches Benehmen
a. Ungebührliches Verhalten. Eine Person macht sich eines geringfügigen Vergehens der Ruhestörung schuldig, wenn sie mit der Absicht, der Öffentlichkeit Unannehmlichkeiten, Ärger oder Schrecken zu bereiten, oder rücksichtslos ein Risiko dafür zu schaffen,
- (1) sich kämpfend oder drohend verhält oder gewalttätiges oder tumultartiges Verhalten an den Tag legt; oder
- (2) einen gefährlichen oder physisch gefährlichen Zustand durch eine Handlung schafft, die keinem legitimen Zweck des Handelnden dient.
b. Beleidigende Sprache. Eine Person macht sich eines geringfügigen Vergehens der Ruhestörung schuldig, wenn sie an einem öffentlichen Ort in der Absicht, die Empfindsamkeiten eines Zuhörers zu beleidigen, oder in rücksichtsloser Missachtung der Wahrscheinlichkeit, dass dies geschieht, eine unangemessen laute und in Anbetracht der Umstände der anwesenden Person und der Umgebung der Äußerung beleidigende, grobe oder beschimpfende Sprache an eine anwesende Person richtet.
„Öffentlich“ bedeutet, dass Personen an einem Ort betroffen sind oder betroffen sein können, zu dem die Öffentlichkeit oder eine größere Gruppe Zugang hat; zu den Orten gehören Autobahnen, Verkehrseinrichtungen, Schulen, Gefängnisse, Wohnhäuser, Geschäfts- oder Vergnügungsstätten oder jede Nachbarschaft.
Strafrechtliche Vergehen vor dem Amtsgericht
Ungeordnete und geringfügige ungeordnete Personen: Ordnungswidrigkeiten können mit einer Gefängnisstrafe von 6 Monaten, einer Geldstrafe von bis zu 1000 Dollar, gemeinnütziger Arbeit und einer möglichen Bewährungsfrist geahndet werden (es gibt einige Ausnahmen). Auf leichte Ordnungswidrigkeiten steht eine mögliche Gefängnisstrafe von 30 Tagen, eine Geldstrafe von bis zu 500 Dollar, möglicherweise gemeinnützige Arbeit und möglicherweise Bewährung. Beide Vergehen erfordern eine S.N.A.-Strafe von $75 und eine V.C.C.B.-Strafe von $50 sowie Gerichtskosten. Normalerweise führen erste Verurteilungen nur zu einer Geldstrafe.
Gängige Ordnungswidrigkeiten sind: Einfache Körperverletzung, 2C:12-1; Ladendiebstahl, 2C:20-11 (unter 200 Dollar); Diebstahl/Diebstahl von Dienstleistungen, 2C:20-8 (unter 200 Dollar); Falsche Angaben, 2C:28-3; Widerstand gegen die Festnahme, 2C:29-2. Übliche Ordnungswidrigkeiten sind Belästigung, 2C:29-2; und Schlägerei, 2C:12(a)3.