Zuschüsse für die Immobilienbranche

Zuschüsse für die Immobilienbranche unterstützen Projekte, die von gemeinnützigen Organisationen geleitet werden, die Bildung und Dienstleistungen für Immobilienfachleute anbieten.

Diese Seite enthält Informationen über die Förderfähigkeit, Budgets und Ausschlüsse. Bevor Sie einen Antrag stellen, empfehlen wir Ihnen, unseren Impact Guide herunterzuladen und die Seite Tipps zur Antragstellung zu lesen, um sich über unsere Prioritäten und den Entscheidungsprozess zu informieren.

Beispiele für Zuschüsse für die Immobilienbranche

Förderfähigkeit

Um einen REFBC-Zuschuss zu beantragen, muss der federführende Antragsteller eine eingetragene gemeinnützige Organisation oder ein gemeinnütziges Unternehmen (C3) sein.

Die Förderung der Immobilienbranche umfasst zwei Kategorien von Antragstellern:

Kategorie 1: Organisierte Immobilienbranche

Diese Kategorie umfasst die BC Real Estate Association, den Real Estate Council of BC, das Real Estate Institute of BC und lokale Immobilienverbände.

Kategorie 2: Breitere Immobilienbranche

Diese Kategorie umfasst gemeinnützige Organisationen, die Immobilienfachleuten dienen, einschließlich Maklern, Planern, Gutachtern, Architekten, Immobilienverwaltern, Hypothekenmaklern, Notaren, Bauunternehmern und anderen Fachleuten.

Beispiele für förderfähige Antragsteller sind Handels- und Berufsverbände, Universitäten und Hochschulen sowie Vereine und Wohltätigkeitsorganisationen.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Organisation förderfähig ist, senden Sie bitte eine E-Mail an [email protected] oder rufen Sie uns an unter 604-688-6800 (gebührenfrei: 1-866-912-6800).

Haushaltsrichtlinien

Als Teil des Antragsverfahrens werden die Antragsteller aufgefordert, einen realistischen Haushaltsplan vorzulegen, der die voraussichtlichen Projektkosten und Einnahmequellen (sowohl Bargeld als auch Sachleistungen) enthält.

FREFBC-Zuschüsse können zur Deckung projektbezogener Kosten verwendet werden, einschließlich Personal- und Programmbereitstellung, Projektkoordination, Kommunikation, Beraterhonorare, Workshops und Reisen.

Kategorie 1: Organisierte Immobilien

  • Budgets sollten Kosten und Einnahmequellen für ein zeitlich begrenztes Projekt oder eine Initiative widerspiegeln. Da Projekte jedoch oft durch das Gesamtbudget einer Organisation unterstützt werden, können die Antragsteller bis zu 15 % ihres Budgets für Verwaltungs- oder indirekte Kosten aufwenden.

Kategorie 2: Breitere Immobilienwirtschaft

  • Die REFBC zieht eine Finanzierung von bis zu 50 % des Baranteils eines Projektbudgets in Betracht.
  • Die REFBC zieht es vor, nicht als alleiniger Geldgeber eines Projekts aufzutreten. Wir gehen davon aus, dass andere Partner und Geldgeber um Geld- und Sachleistungen gebeten werden.
  • Die Budgets sollten die Kosten und Einnahmequellen (ausstehend und bestätigt) für ein zeitlich begrenztes Projekt oder eine Initiative widerspiegeln. Da Projekte jedoch häufig durch das Gesamtbudget einer Organisation unterstützt werden, können Antragsteller bis zu 15 % ihres Budgets für Verwaltungs- oder indirekte Kosten einplanen.

Ausschlüsse

REFBC wird keine Anträge berücksichtigen für:

  • Aktivitäten, die in erster Linie finanzielle Vorteile für Einzelpersonen mit sich bringen, einschließlich Schulungen, die sich auf die Gewinnung von Kundenkontakten oder den Verkauf konzentrieren
  • Schuldenabbau, Rücklagen, Hypothekenabzahlungen oder rückwirkende Finanzierungen
  • Parteipolitische Aktivitäten

Aufgrund der Art unseres Zuschussprogramms finanziert die REFBC keine Kapitalkosten (Grundstücke, Gebäude, Ausrüstung) oder Stiftungen.

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