(1815-66)
Ein Bündnis von souveränen deutschen Staaten. Auf dem Wiener Kongress (1815) schlossen sich die 38 deutschen Staaten zu einem losen Verbund zusammen, um sich gegen französische Ambitionen zu schützen. Österreich und Preußen lagen teilweise innerhalb und teilweise außerhalb des Bundes. Der österreichische Kanzler Metternich war der Architekt des Bundes und übte über den Bundestag in Frankfurt, dessen Mitglieder beauftragte Delegierte der Landesregierungen waren, einen beherrschenden Einfluss auf den Bund aus. Als rivalisierende Macht zu Österreich in Deutschland versuchte Preußen, seinen Einfluss auf andere Staaten durch die Gründung eines föderalen Zollvereins zu vergrößern. In den Revolutionen von 1848 wurde in Frankfurt eine neue verfassungsgebende Versammlung gewählt, die versuchte, eine konstitutionelle deutsche Monarchie zu errichten, aber 1849 lehnte der österreichische Kaiser die Krone eines vereinigten Deutschlands ab, weil sie seine Autorität in Ungarn schmälern würde, während der preußische König, Friedrich Wilhelm IV, sie ablehnte, weil die Verfassung zu liberal war. Der Bund von vor 1848 wurde wiederhergestellt, mit Bismarck als einem der preußischen Delegierten. 1866 schlug Bismarck vor, den Deutschen Bund unter Ausschluss Österreichs neu zu organisieren. Als Österreich sich dem widersetzte, erklärte Bismarck den Bund für aufgelöst und zog in den Krieg gegen Österreich. Nach dem Sieg Preußens über Österreich im Österreichisch-Preußischen Krieg (1866) schlossen sich 1867 die 21 Sekundärregierungen oberhalb des Mains zum Norddeutschen Bund zusammen, dessen Hauptstadt Berlin war und dessen Führung Preußen innehatte. Die Exekutivgewalt lag in den Händen eines Präsidiums, das den erblichen Rechten der Herrscher Preußens entsprach. Die Verfassung des Bundes war Vorbild für die Verfassung des Zweiten Deutschen Kaiserreichs, das nach der Niederlage Frankreichs im Deutsch-Französischen Krieg (1871) an seine Stelle trat.