Aktualisierung des Reisestatus

Die 10-tägige Selbstisolierung und der COVID-19-Test sind nicht obligatorisch für Personen, einschließlich derjenigen, die aus dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland oder einem Drittland einreisen, die:

1) sich von COVID-19 erholt haben und nicht mehr als sechs Monate vergangen sind, seit sie für geheilt erklärt wurden;

2) sich einer COVID-19-Impfung unterzogen haben und nicht mehr als sechs Monate seit deren Abschluss vergangen sind.

Detaillierte Informationen über die erforderlichen Bescheinigungen sowie über die Anforderungen an die Selbstisolierung und die Tests für Reisende können auf der Website des Außenministeriums nachgelesen werden.

Grenzkontrollen

  • An den Grenzübergangsstellen, d.h. Häfen, Flughäfen und Kontrollpunkten an den russischen Landgrenzen, werden die Reisedokumente und medizinischen Symptome überprüft. Das Grenzkontrollpersonal hat das Recht, Personen, die Symptome von COVID-19 aufweisen, die Einreise zu verweigern, d.h. sie in das Land ihrer Ankunft zurückzuschicken. Eine Person, die aus einem Land einreist, für das die Quarantänevorschriften gelten, muss der Polizei- und Grenzschutzbehörde ihre Adresse mitteilen und bestätigen, dass sie während des Isolationszeitraums an ihrem Aufenthaltsort bleiben wird.
  • Ausländern ist die Durchreise durch Estland auf dem Weg in ihr Heimatland gestattet, wenn sie keine Symptome von COVID-19 aufweisen. Detaillierte Informationen über diesen so genannten „humanitären Korridor“ erhalten Sie von den Grenzkontrollbeamten.
  • Es gibt keine Beschränkungen für die Ausreise aus dem Land.

Internationale Verbindungen

Viele Länder in Europa und in der Umgebung von Estland haben Beschränkungen für die Einreise und/oder den internationalen Passagierverkehr verhängt, und mehrere Fähr- und Fluggesellschaften haben ihren Betrieb von und nach Estland eingeschränkt. Die neuesten Informationen finden Sie auf den Websites von Tallink, Viking Line und Eckerö Line. Es gibt mehrere internationale Flüge vom Flughafen Tallinn, aktuelle Fluginformationen finden Sie auf der Website des Flughafens Tallinn.

Lesen Sie auch nützliche Tipps zum Reisen hier und in der Umgebung.

Über Service und Attraktionen

Allgemeine Regeln

Das Tragen von Masken in öffentlichen Innenräumen ist Pflicht. Die 2+2-Regel gilt sowohl im Innen- als auch im Außenbereich.

Läden und Dienstleistungen

Alle Geschäfte mit Ausnahme von Apotheken, Lebensmittelgeschäften, Zoohandlungen, Brillengeschäften und anderen wesentlichen Dienstleistungen müssen geschlossen sein und dürfen nur geöffnet sein, wenn eine Warenlieferung oder ein Drive-in-Verkauf möglich ist. Dienstleistungen können ihre Aktivitäten fortsetzen, müssen sich aber auf 25 Prozent der Raumkapazität beschränken.

Hotels

Viele von ihnen sind noch geöffnet

Saunen, Spas, Wasserparks und Schwimmbäder

Geschlossen.

Gastronomie- und Unterhaltungsbetriebe

Gaststätten sind geschlossen, können aber noch Take-away verkaufen. Casinos, Nachtclubs, Bowlingbahnen, Kinderspielzimmer usw. sind geschlossen.

Öffentliche Veranstaltungen

Öffentliche Versammlungen und Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind nicht erlaubt, Theater und Konzertsäle sind geschlossen. Die Einschränkungen gelten nicht für virtuelle Veranstaltungen, an denen außer den Ausführenden und dem Personal für die Übertragung keine weiteren Personen teilnehmen. Veranstaltungen im Freien sind in Gruppen von bis zu 10 Personen erlaubt, die 2+2-Regel muss beachtet werden.

Sport

Sport und Hobbyunterricht nur einzeln und im Freien erlaubt. Nicht mehr als 2 Personen zusammen.

Museen und Ausstellungen

Geschlossen.

Lesen Sie mehr über Beschränkungen

Gesundheitsinformationen

Die estnischen Behörden beobachten die Situation in der Welt täglich und teilen ihre Informationen mit dem Europäischen Zentrum für übertragbare Krankheiten (ECDC). Einschlägige Informationen sind auf der Website des estnischen Gesundheitsamtes verfügbar.

Wenn Sie Fragen zu COVID-19 haben oder Symptome der Krankheit feststellen, rufen Sie die medizinische Beratungsnummer +372 634 6630 an (Service in englischer Sprache täglich zwischen 15.00-17.00 Uhr). Falls erforderlich, leiten die Berater den Anruf an die öffentliche Notrufnummer 112 weiter.

Nützliche Links

  • FAQ für Besucher – vom estnischen Außenministerium
  • ERR News – der englische
  • Veranstaltungen in Estland während der COVID-Pandemie – Zusammenfassung des Estonian Convention Bureau
  • Aktuelle Informationen zum Reisestatus in Lettland
  • Aktuelle Informationen zum Reisestatus in Litauen
  • Karten zur Unterstützung der Empfehlung des Rates für ein koordiniertes Vorgehen zur Einschränkung der Freizügigkeit als Reaktion auf die COVID-19 Pandemie in der EU/EWR und dem Vereinigten Königreich
  • Mobile App TESTI – ermöglicht es Ihnen, die Ergebnisse des Coronavirus SARS-CoV-2 Tests, der im SYNLAB Eesti Labor durchgeführt wurde, einzusehen, die Ergebnisse im PDF-Format zu teilen und ein kostenloses Zertifikat zu erstellen.

NB! Die vom estnischen Fremdenverkehrsamt (Visit Estonia) veröffentlichten Informationen zu den Covid-19-Beschränkungen stützen sich auf Informationen, die von den Regierungsbehörden veröffentlicht wurden. Alle auf der Website von Visit Estonia dargestellten Daten sind rein informativ, d.h. ohne rechtliche Grundlage, und sollten als solche überprüft werden. Bitte bedenken Sie, dass die Behörden die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt im Lande kurzfristig ändern können. Das Estnische Fremdenverkehrsamt übernimmt keine Verantwortung für Ihre Entscheidungen, zu reisen oder eine Reise zu stornieren – auch nicht für andere Entscheidungen, die Sie auf der Grundlage der auf unserer Website präsentierten Informationen treffen, und für die sich daraus ergebenden möglichen Konsequenzen. Wir empfehlen Ihnen, sich mit allen reisebezogenen Einschränkungen vertraut zu machen, einschließlich derjenigen, die sich auf bestimmte Verkehrsverbindungen, zu konsumierende Dienstleistungen usw. beziehen. Weitere Informationen über das Überschreiten der Staatsgrenze und z.B. über die Beantragung einer Einreisegenehmigung für Estland unter außergewöhnlichen Umständen finden Sie auf der Website der estnischen Polizei- und Grenzschutzbehörde.

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