Hintergrund zur Förderung kultureller Bildung

Unterstützung kultureller Bildung

Das Programm zur Unterstützung kultureller Bildung (AAE) des US-Bildungsministeriums ist unter Titel IV des Every Student Succeeds Act (ESSA) genehmigt. Es führt die Programme fort, die zuvor unter dem Elementary and Secondary Education Act als „Arts in Education“-Programm autorisiert wurden:

  • Arts Education Model Development and Dissemination
  • Professional Development for Arts Educators
  • National Grant Competition

Die Programme des Ministeriums für kulturelle Bildung haben eine beständige, jährliche, überparteiliche Unterstützung vom Kongress erhalten. Im Geschäftsjahr 2016 genehmigte der Kongress 27 Millionen Dollar für das Programm „Arts in Education“, eine Aufstockung um 2 Millionen Dollar, die eine neue Runde wettbewerbsfähiger Zuschüsse ermöglichte.

In den letzten Jahren hat der Kongress die Mittel für „Arts in Education“ kontinuierlich erhöht. In diesem Jahr bitten die PAA-Mitgliedsgruppen den Kongress um 40 Millionen Dollar für die Unterstützung von Programmen zur kulturellen Bildung im GJ21.

Weitere Informationen finden Sie im Arts Education Issue Brief.

Every Student Succeeds Act

Der Every Student Succeeds Act (ESSA) trat im Dezember 2015 in Kraft und überarbeitet das Bundesbildungsgesetz, das als „No Child Left Behind (NCLB)“ bekannt ist. ESSA zielt darauf ab, allen Grund- und Sekundarschülern faire und gleiche Chancen auf eine qualitativ hochwertige Bildung zu bieten, und das Gesetz enthält mehrere Bestimmungen, die Schülern den Zugang zu kultureller Bildung ermöglichen. Das US-Bildungsministerium und die Bildungsministerien der Bundesstaaten arbeiten derzeit an neuen Bundesverordnungen und staatlichen Rechenschaftsplänen zur Umsetzung von ESSA. Die führenden Vertreter des Bildungswesens im Kongress haben zugesagt, die Umsetzung zu überwachen, während die einzelnen Bundesstaaten neue Wege mit erweiterten Zuständigkeiten einschlagen.

Eine wichtige Änderung des Gesetzes besteht darin, dass die „Künste“, die im NCLB als „zentrales akademisches Fach“ aufgeführt waren, im ESSA stattdessen als „Künste“ und „Musik“ – neben Lesen, Mathematik und einer Reihe anderer Fächer – in der bundesweiten Definition einer „umfassenden Bildung“ aufgeführt sind.

Weitere Einzelheiten finden Sie im ESSA Issue Brief.

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