CO Rev Stat § 24-34-601 (2016) What’s This?

(1) Im Sinne dieses Teils 6 bedeutet „öffentlicher Beherbergungsbetrieb“ jede Geschäftseinrichtung, die Verkäufe an die Öffentlichkeit tätigt, und jeder Ort, der der Öffentlichkeit Dienstleistungen, Einrichtungen, Privilegien, Vorteile oder Unterkünfte anbietet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Unternehmen, die Groß- oder Einzelhandelsverkäufe an die Öffentlichkeit anbieten; jeder Ort, an dem man essen, trinken, schlafen oder sich ausruhen kann, oder eine Kombination davon; jeder Sport- oder Freizeitbereich und jede Einrichtung; jede öffentliche Verkehrseinrichtung; ein Friseursalon, ein Badehaus, ein Schwimmbad, ein Bade-, Dampf- oder Massagesalon, eine Turnhalle oder eine andere Einrichtung, die der Gesundheit, dem Aussehen oder der körperlichen Verfassung einer Person dient; ein Campingplatz oder Wohnwagenlager; eine Apotheke, eine Klinik, ein Krankenhaus, ein Genesungsheim oder eine andere Einrichtung für Kranke, Leidende, Alte oder Gebrechliche; eine Leichenhalle, ein Bestattungsinstitut oder ein Friedhof; eine Bildungseinrichtung; oder ein öffentliches Gebäude, ein Park, eine Arena, ein Theater, eine Halle, ein Auditorium, ein Museum, eine Bibliothek, eine Ausstellung oder eine öffentliche Einrichtung jeglicher Art, egal ob in Gebäuden oder im Freien. Der Begriff „öffentlicher Beherbergungsbetrieb“ umfasst nicht eine Kirche, Synagoge, Moschee oder einen anderen Ort, der hauptsächlich für religiöse Zwecke genutzt wird.

(2) (a) Es ist eine diskriminierende Praxis und rechtswidrig, wenn eine Person direkt oder indirekt einer Einzelperson oder einer Gruppe aufgrund einer Behinderung, der Rasse, des Glaubens, der Hautfarbe, des Geschlechts, der sexuellen Ausrichtung, des Familienstands, der nationalen Herkunft oder der Abstammung die volle und uneingeschränkte Unterstützung verweigert, vorenthält oder verweigert, oder Abstammung die volle und gleichberechtigte Inanspruchnahme von Waren, Dienstleistungen, Einrichtungen, Privilegien, Vorteilen oder Unterkünften an einem Ort der öffentlichen Unterbringung zu verweigern oder zu verweigern oder direkt oder indirekt schriftliche, elektronische oder gedruckte Mitteilungen, Mitteilungen oder Anzeigen zu veröffentlichen, in Umlauf zu bringen, auszustellen, auszuhängen oder zu versenden, oder gedruckte Mitteilung, Bekanntmachung oder Werbung zu veröffentlichen, in Umlauf zu bringen, auszustellen, anzuzeigen, zu versenden oder zu verschicken, die darauf hinweist, dass einer Person der volle und gleichberechtigte Genuss von Waren, Dienstleistungen, Einrichtungen, Privilegien, Vorteilen oder Unterkünften eines öffentlichen Beherbergungsbetriebs verweigert, vorenthalten oder verweigert wird, oder dass der Besuch oder die Anwesenheit einer Person an einem öffentlichen Beherbergungsbetrieb aufgrund einer Behinderung, der Rasse, des Glaubens, der Hautfarbe, des Geschlechts, der sexuellen Ausrichtung, des Familienstands, der nationalen Herkunft oder der Abstammung unerwünscht, anstößig, inakzeptabel oder unerwünscht ist.

(b) Eine gemäß Absatz (a) dieses Unterabschnitts (2) erhobene Klage, die auf einer Behinderung beruht, fällt unter die Bestimmungen von Abschnitt 24-34-802.

(2.5) Es ist eine diskriminierende Praxis und rechtswidrig, wenn eine Person eine Einzelperson oder eine Gruppe diskriminiert, weil diese Person oder Gruppe sich einer Praxis widersetzt hat, die durch diesen Teil 6 zu einer diskriminierenden Praxis wird, oder weil diese Person oder Gruppe eine Anzeige erstattet, ausgesagt, geholfen oder in irgendeiner Weise an einer Untersuchung, einem Verfahren oder einer Anhörung gemäß diesem Teil 6 teilgenommen hat.

(3) Ungeachtet anderer Bestimmungen dieses Abschnitts ist es keine diskriminierende Praxis, wenn eine Person den Zutritt zu einem öffentlichen Beherbergungsbetrieb auf Personen eines bestimmten Geschlechts beschränkt, wenn eine solche Beschränkung in einem redlichen Verhältnis zu den Waren, Dienstleistungen, Einrichtungen, Privilegien, Vorteilen oder Unterkünften eines solchen öffentlichen Beherbergungsbetriebs steht.

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